
Meine Rechte und Pflichten als Steuerberater...
...sind im Steuerberatungsgesetz (StBerG), in der Durchführungsverordnung zum StBerG (DVStB) und in der Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB) im Einzelnen geregelt. Die im StBerG normierten Berufspflichten (z.B. Pflicht zur Verschwiegenheit, Unabhängigkeit, Eigenverantwortlichkeit) werden insbesondere durch die BOStB näher konkretisiert.
Darüber hinaus unterliegt der Steuerberater den Bestimmungen der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV), soweit es um die Abrechnung von Tätigkeiten im Sinne des § 33 StBerG (Hilfeleistung in Steuersachen) geht. Die StBGebV sieht allerdings keine festen Gebühren vor, sondern legt nur einen Gebührenrahmen fest, innerhalb dessen der Steuerberater die im Einzelfall angemessene Gebühr bestimmen kann.
Als Angehörige der Freien Berufe erbringen Steuerberater qualifizierte Leistungen wie die
-
Beratung und Vertretung ihrer Mandanten in Steuersachen
-
Bearbeitung von Steuerangelegenheiten und Hilfeleistung bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten der Mandanten (z.B. Steuererklärung 2013)
-
Hilfeleistung bei der Erfüllung der Buchführungspflichten des Mandanten
-
Aufstellung von Bilanzen
-
steuerrechtliche Beurteilung von Bilanzen
-
Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und in Bußgeldangelegenheiten
Zudem bieten Steuerberater – abhängig vom jeweiligen Kanzleiportfolio – ihren Mandanten auch eine Reihe weiterer Beratungsleistungen auf dem Gebiet der sogenannten vereinbaren Tätigkeiten an.
Steuerberater haben bei ihrer Berufsausübung die gesetzlichen Regelungen des Berufsrechts der Steuerberater zu beachten. Durch das Steuerberatungsgesetz, die Berufsordnung der Steuerberater und die Fachberaterordnung sowie die Steuerberatergebührenverordnung, aber auch durch die staatliche Steuerberaterprüfung werden die hohe Qualität und Sicherheit ihrer beratenden Tätigkeit im Interesse der Mandanten gewährleistet.
Quelle: Bundessteuerberaterkammer